Prüfung Projektionsdaten: Einhaltung des Klimaziels für 2021 bis 2030 nicht bestätigt

Sondergutachten gemäß § 12 Abs. 4 KSG

Berlin, 03.06.2024 – Der Expertenrat für Klimafragen legt ein durch die Bundesregierung beauftragtes Sondergutachten zur Prüfung der Projektionsdaten 2024 vor, welche die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland beschreiben. Anlass für die Beauftragung ist die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes, welche vorsieht, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 trifft. Neben dieser Feststellung im Sinne von § 8 Abs. 1 der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ordnet der Expertenrat die Projektionsdaten für die Jahre 2031 bis 2050 sowie für den Sektor LULUCF ein. Zusätzlich äußert sich der Expertenrat auch zu ausgewählten Aspekten der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes.