„Unsere Analyse gibt Hinweise darauf, dass ohne die Sondereffekte die Emissionen im Verkehr 2021 eher noch höher ausgefallen wären“, erläutert Hans-Martin Henning, Vorsitzender des Expertenrats. „Zugleich bestätigen wir den Befund des Umweltbundesamtes, dass der Gebäudesektor den Jahreszielwert zum zweiten Mal in Folge überschritten hat. Allerdings ist bei dieser Feststellung zu beachten, dass der Überschreitungswert kleiner ist als die durch Lagerhaltung und Witterung bedingten Einflüsse.“
„Das Klimaschutzgesetz ist noch recht jung. Neben grundlegenden Fragestellungen wie beispielsweise in Bezug auf die europäische Einbettung, zeigt sich in der Praxis an einigen Stellen konkreter Anpassungsbedarf im Hinblick auf Monitoring und Steuerung“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. Der Expertenrat empfiehlt daher einen koordinierten Prozess zur Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes im laufenden Jahr.