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Der Expertenrat für Klimafragen besteht aus fünf Mitgliedern verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen. Sie werden für jeweils fünf Jahre von der Bundesregierung berufen. In ihrer Arbeit sind die Ratsmitglieder unabhängig und allein an den durch das Bundes-Klimaschutzgesetz begründeten Auftrag gebunden. 

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