Der Expertenrat für Klimafragen ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium. Er wurde im September 2020 eingesetzt und spielt eine entscheidende Rolle beim Monitoring der deutschen Klimapolitik und bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Das Bundes-Klimaschutzgesetz soll sicherstellen, dass Deutschland seine nationalen und europäischen Klimaschutzziele einhält. Es trägt dazu bei, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels.
Gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 sinken, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und ab dem Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Ab dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.
Die Beiträge zur Emissionsminderung sind auf die folgenden Sektoren aufgeteilt: