Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag prüft der Expertenrat die Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres sowie den in den Projektionsdaten dargestellten Emissionspfad bis zum Jahr 2030. Dabei stellt er fest, ob die Summe der Jahresemissionsgesamtmenge in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 unter- oder überschritten wird. Diese Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz.
Der Prüfbericht steht hier zum Download zur Verfügung: