Expertenrat für Klimafragen wird sich mit dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 befassen

Berlin, 29.03.2023 – Der Expertenrat für Klimafragen nimmt das Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 zur Kenntnis. Unter anderem stellt der Expertenrat fest, dass die dort beschriebenen Eckpunkte zu einer Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine substantielle Veränderung des in §8 KSG niedergelegten Steuerungsmechanismus bei Zielverfehlungen zur Folge hätten. Zu Fragen der Weiterentwicklung des KSG hatte sich der Expertenrat bereits in seinen vorherigen Berichten ausführlich geäußert. Eine entsprechende Einordnung der Eckpunkte aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses wird der Expertenrat im Rahmen seines kommenden Prüfberichts vornehmen.  

Der Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 wird am 17. April 2023 veröffentlicht.   

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Weitere Informationen  

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 benannt und ist beauftragt durch § 11 und § 12 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Das Gremium besteht aus den fünf Mitgliedern Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender), Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge, Prof. Dr. Thomas Heimer und Dr. Barbara Schlomann. Neben anderen gesetzlich festgelegten Aufgaben prüft der Expertenrat für Klimafragen gemäß § 12 Abs. 1 KSG die Emissionsdaten des Umweltbundesamts und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor. 

Auf der Website https://expertenrat-klima.de finden Sie weitere Informationen über den Expertenrat für Klimafragen und seine Publikationen. Folgen Sie uns auf Twitter: @ERK_Klima 

 

Pressekontakt 

Cynthia Schmitt
Expertenrat für Klimafragen (ERK)
Seydelstr. 15
10117 Berlin
Tel: +49 (0) 30 8903 3336
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