Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag prüft der Expertenrat die Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres sowie den in den Projektionsdaten dargestellten Emissionspfad bis zum Jahr 2030. Dabei stellt er
Der Expertenrat für Klimafragen hat zum Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung Stellung genommen. Er folgt damit seinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 KSG i.V.m § 12 Abs. 7 KSG. Di