Der Expertenrat für Klimafragen hat zum Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung Stellung genommen. Er folgt damit seinem gesetzlichen Auftrag gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 KSG i.V.m § 12 Abs. 7 KSG. Di
Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag prüft der Expertenrat die Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres sowie den in den Projektionsdaten dargestellten Emissionspfad bis zum Jahr 2030. Dabei stellt er